Allgemeine Geschäftsbedienungen

(männliche Form schliesst weiblicher Form ein)

Geschäftbedingungen dir mit "SF" gekennzeignet sind, gelten nur für das Bereich "StreetFit"

Geschäftbedingungen dir mit "ET" gekennzeignet sind, gelten nur für das Bereich Ernährungstraining"

  1. XMV-Fitness bietet das StreetFit nach dem StreetFit Konzept an. - (SF)
  2. StreetFit wird nur durch Instruierte Instruktoren angeboten - (SF)
  3. Die Trainingen haben eine Dauer von 45 oder 60 Minuten und werden in Risch und Umbegung angeboten. - (SF)
  4. Pakete / Abonnements / Trainingskarten sind persönlich und nicht übertragbar. Partnerkarten können unter spezielle Bedingungen in Rücksprache mit Trainerin bezogen werden.
  5. Sollte ein StreetFit Trainingszeit oder Ort wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder wegen längerer Abwesenheit des StreetFit-Instruktors nicht stattfinden, behält sich XMV-Fitness das Recht vor, das entsprechende Trainingsangebot zu annullieren. Allfällige, bereits entrichtete Trainingsgebühren werden, abzüglich der bereits abgehaltenen Trainingen, den entsprechenden Teilnehmern zurückerstattet. - (SF)
  6. Die Trainingsstunden werden im Voraus bezahlt mittels eine 5-, 10-, oder 20-Fach Trainingskarte, Drop-inn Lektionen werden im Voraus per Twint oder bar bezahlt. - (SF)
  7. Die Trainingskarten haben eine befristige Gültigkeit von 8, 15 oder 30 Wochen für die 5-, 10- bzgl. 20-Fach Karte. Diese Periode ist exklusiv (Ferien) Abwesendheit der Trainerin- (SF)
  8. Es werden die Schulferien und Feiertagen des Kanton Zugs eingehalten. Wenn die Trainerin während den Schulferien anwesend ist kann das Training aber nach vereinbarung stattfinden. Abwesenheit wird in diesem Fall nicht angerechnet. - (SF)
  9. Der gültigkeitsfrist kann, ab zwei Wochen, mit einem kostenlosen Time-Stop verlängert werden, sofern ein Arztzeugnis oder eine Bestätigung vorgewiesen wird. Die Time-Stop Regelungen können im gegebenen Fall eingesehen bzw. angewendet werden. - (SF)
  10. Inhaber eine Trainingskarte können in Rücksprache mit XMV-Fitness, Trainingen die nicht besucht werden können vor- oder nachholen an einem anderen Tag. Hierbei gilt das eine 45-Minute Training mit einer Nachzahlung von CHF5.- durch eine 60-Minuten Training ersetzt werden kann. - (SF)
  11. XMV-Fitness bietet die Ernährungscoaching in Pakette S (1 Monat), M (3 Monate), L (6 Monate) oder XL (12 Monate) oder als individuelle Leistungen an. - (ET)
  12. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind entweder bar,  durch Überweisung oder per Twint zum vereinbarten Zahlungstermin zu bezahlen. Sollte das Mitglied in Verzug kommen, wird der gesamte noch offenstehende Betrag, zuzüglich Zinsen und Mahnkosten, sofort fällig.
  13. Nichtbenutzung der Leistungen von XMV-Fitness berechtigt zu keiner Reduktion oder gar Rückforderungen der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.
  14. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von XMV-Fitness oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
  15. XMV-Fitness haftet nicht für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter, überholter und unvollständiger Informationen verursacht wurden.
  16. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Bei Zuwiderhandlungen bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
  17. Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGBs und der Betriebsordnung vorbehalten bleiben. Aus einer Änderung der AGBs oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
  18. Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zug. Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnort.